Geschichte der Gesetze

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Creative Commons Lizenzvertrag  Magna Carta von 1215 (London, British Library, Cotton MS. Augustus II. 106)

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In der Zivilisationsgeschichte gab und gibt es verschiedene Herrschafts-, Gesellschafts- sowie Staatsformen

 

HerrschaftsformBedeutung
"Pay to play"Spenden für Gefälligkeiten
AbsolutismusTotalitäre Herrschaft eines Königs/Kaisers
AndrokratieHerrschaft der Männer
AnokratieUnklare Machtverhältnisse
AristokratieHerrschaft des Adels
Arkan-PrinzipGeheimpolitik (Unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
AutokratieSelbstherrschaft
AutoritarismusDemokratische Diktatur
BiokratieHerrschaft des Lebens
ChiliasmusGlaube an das 1000jährige Reich
DemokratieWillensbildung & Beteiligung des Volkes
Despotismus/TyranneiEntartete Alleinherrschaft eines Diktators
DiktaturAlleinherrschaft einer Partei oder Person
DyarchieDoppelherrschaft
DynastieHerrschaft der Familie
Exekutivismus"Gesetzgebende" Regierung (Verordnungen)
FeudalismusHerrschaft von Grund- und Gutsbesitzern
GerentokratieHerrschaft der Alten
GlobokratieHerrschaft internationaler Organisationen
GottesgnadentumLegitimation der Monarchie: Vorgeblicher Wille oder die Gnade Gottes. Keine Zustimmung von Staat oder Gesellschaft
GynarchieHerrschaft der Frauen
HäuptlingstumHerrschaft eines indigenen Anführers
HeptarchieSiebenherrschaft (Kleine Königreiche)
HierokratieHerrschaft der Priester
ImperialismusWeltreich
KakistokratieHerrschaft der Schlimmsten/Schlechtesten
Kleptokratie(Willkürliche) Herrschaft von Korrupten/Bereicherten
Kölscher KlüngelGegenseitige Korruption, Gefälligkeiten oder Hilfeleistungen
KolonialismusHerrschaft und Ausbeutung über fremde Länder
KommunismusKlassenlose Gesellschaft
KorporokratieHerrschaft der Unternehmen
Legalismus"Teile und herrsche" (Belohnung und Bestrafung)
MatriarchatHerrschaft der Mütter 
Meritokratie/TimokratieHerrschaft von Edelmännern
MinarchieHerrschaft von Freiheit & Eigentum (Minimal-Staat)
MonarchieHerrschaft eines Königs/Kaisers
NepotismusVetternwirtschaft
NomokratieHerrschaft des Gesetzes
NomenklaturaKaderpolitik der Eliten
OchlokratieHerrschaft des Pöbels
OligarchieHerrschaft von wenigen (Superreichen oder "Geld-Adels")
PatriarchatHerrschaft der Väter
Parlamentarische MonarchieHerrschaft des Königs als Regierungschef; Parlament ist die Legislative
PlutokratieHerrschaft des Reichtums
PornokratieHerrschaft von Geliebten/Mätressen der Regierenden
Ratio StatusStaatsräson
SolipsismusIch-AG
SozialismusHerrschaft der Arbeiterklasse
StratokratieHerrschaft des Militärs
SynarchieHerrschaft von vielen
TechnokratieHerrschaft von Experten
TheokratieHerrschaft der Priesterklasse
TimokratieEhren-Herrschaft
TyrannisAbsoluter Herrscher
UtilitarismusMaximierung des kollektiven Wohls/Glücks für die größtmögliche Anzahl von Menschen
XenokratieFremdherrschaft (Kolonialregime)


Darüber hinaus gibt es mehrere Prinzipien


TextualismusWortgetreue Auslegung von Verfassung und Gesetzen
OriginalismusAuslegung von Verfassung und Gesetzen nach dem Zweck, den die Schöpfer verfolgten
FunktionalismusZeitgemäße Interpretation der Verfassung
Kontextuaslismus"Lebende Verfassung". Den Gründervätern fehlte die politische Weitsicht
DoktrinalismusUrteile und Entscheidungen von Richtern oder Gerichten werden als bindend angesehen
Kontinuitätsprinzip bzw. VersteinerungsprinzipEine abgewählte, aber noch geschäftsführende Regierung bleibt bis zur Vereidigung einer neuen Regierung im Amt. Es werden laufende Geschäfte und Termine wahrgenommen. Es wird größtmögliche Zurückhaltung geübt
DiskontinuitätsprinzipDas Parlament ist in einem "Naturzustand". Die demokratische Legitimierung durch das Volk endet für das alte Parlament und den bisherigen Abgeordneten. Zur Herstellung seiner Arbeitsfähigkeit muss sich das neue Parlament eine eigene Ordnung (Tagesordnung) geben, damit z.B. der Parlamentspräsident und eine Geschäftsordnung gewählt werden können. Das Parlament ist bereits mit den neuen Abgeordneten während der Konstituierung beschlussfähig. Achtung: Gesetzesinitiativen, -vorhaben und Gesetzgebungsverfahren, welche bei der abgelaufenen Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, erlischen
ParlamentsautonomieDie Parlamente sind autonom. In Deutschland sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht weisungsgebunden. Einen Fraktionszwang schließt das Grundgesetz aus, wird jedoch "inoffiziell" durchaus gehandhabt. Die Parlamente können in der Geschäftsordnung bestimmte Regeln geben, z.B.: Anträge, Beratungen, Debatten, Redezeiten etc. Es gibt aufgrund der Autonomie des Parlaments sowie der freien Gewissensentscheidung der Abgeordneten kein Besetzungsrecht für bestimmte Positionen, Ämter oder Personen
OpportunitätsprinzipErmessensspielraum, das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) oder Straftaten (Geringe Schuld sowie Erfüllung bestimmter Auflagen oder bei geringem öffentlichen Interesse) einzustellen
LegalitätsprinzipKein Ermessensspielraum der Polizei bei einer Anzeigenerstattung. Mit dem Beginn von Ermittlungen wird von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet. Sofern eine Verurteilung wahrscheinlich ist, muss eine Anklage erhoben werden
OffizialdeliktKein Ermessensspielraum für die Staatsanwaltschaft. Anklageerhebung bei Tatbeständen von Verbrechen, sowie bei den meisten Vergehen oder wegen des öffentlichen Interesses


  • Gesetze und Gebote haben in der Menschheitsgeschichte eine sehr lange Tradition. Sehr lange Zeit definierten darüber hinaus Gewohnheitsrechte in vielen Ländern das traditionelle Leben. Zu nennen sind u.a. Eide, welche sich aus der Bibel, Tora sowie des Korans entwickelten sowie dem sogen. Priester-Gelübde, welches dem Kirchenrecht der katholischen Kirche entsprang!
  • Sie sichern den gesellschaftlichen, religiösen und staatlichen Zusammenhalt!
  • Eine Gesellschaft ist im stetigen Wandel und somit auch die Gesetze!
  • Es mag verwundern, dass Rechte wie sexuelle Selbstbestimmung, Arbeitsrechte, Sozialversicherungen, Verbot der Kinderarbeit sowie der Sklaverei keineswegs eine Selbstverständlichkeit in der Geschichte darstellten!
  • Der "gesunde Menschenverstand", eine Gesellschaft, ein Staat definieren auch eine Tabuzone, die völlig zurecht jedem Zeitgeist trotzt und somit geächtet wird! Zu nennen sind z.B. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Gefährdung des Kindeswohls (Misshandlungen, Pornographie) uvm.!
  • In Gebieten oder Ländern mit weniger ausgeprägten westlichen bzw. demokratischen Standards bilden z.B.: islamische Scharia, "Familiengerichte", Femen (Geheimgerichte), Clan- oder Stammesrechte den Kitt!

 

1) Frauenrechte in Deutschland

 

  • Die rechtlich völlige Gleichstellung von Frauen durchlief ebenfalls viele Phasen.
  • Es mag in Deutschland des Jahres 2018 unglaublich klingen, aber die völlige rechtliche Gleichstellung von Frauen in der heutigen Gesellschaft stellte keineswegs eine Selbstverständlichkeit dar! Die erste Frauenbewegung entwickelte sich in Deutschland im Jahre 1849! Es mag verwundern, dass das Frauen-Wahlrecht in Deutschland erst im Jahre 1918 eingeführt worden ist. Hier erfolgt eine kurze Zusammenfassung der frauenrechtlichen Entwicklung!

 

1524Martin LutherForderung einer allgemeinen Schulpflicht für Jungen und Mädchen
1529Magdalena von StaupitzMädchenschule in Grimma
1592Pfalz-ZweibrückenAllgemeine Schulpflicht
1639Katholische KircheFrauenorden
1754Dorothea ErxlebenPromovierung in Medizin (Universität Halle)
1802HannoverHöhere Mädchenschule (Bis mittlere Reife)
1849Louise Otto-PetersFrauen-Zeitung
1865Louise Otto-PetersGründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF)
1893KarlsruheMädchengymnasium
1896BerlinAbitur (Luisengymnasium)
1899PreußenMedizin- und Pharmazie-Studium 
1900BadenAllgemeines Studium
1900PreußenEinheitliche Schulausbildung
1903Henriette Arendt1. Polizistin
1918Weimarer RepublikFrauenwahlrecht
1918Minna Faßhauer1. Ministerin (Bildung in der "Republik Braunschweig")
1949GrundgesetzGleicheitsrecht
1949BundespräsidentEhrenpatenschaft (7. Kind)
1952BundestagMutterschutzgesetz
1958BundestagAufhebung des "Lehrerinnen-Zöllibats"
1958BundestagAufhebung des alleinigen Bestimmungsrecht von Ehemännern
1958BundesverfassungsgerichtEhegattensplitting
01.09.1958Evangelische/Lutherische Kirche1. Pfarrerin
1961Antibaby-Pille"Sexuelle Revolution"
1962BundestagEröffnung eines Bankkontos ohne Zustimmung des Ehemanns
1969BundestagGeschäftsfähigkeit von Ehefrauen
1971Alice Schwarzer"ich habe abgetrieben-Kampagne"
1972Annemarie Regner1. Bundestagspräsidentin
1974-1976Bundestag/BundesverfassungsgerichtAbtreibungsparagraph-Novellierungen
1975BundestagBundeswehr
1976BundestagGleichberechtigung in finanziellen Angelegenheiten
1976BundestagFamiliennamen-Änderungsrecht
1977BundestagAbschaffung der "Hausfrauenehe"
1977BundestagScheidungsrecht (Zerrüttungs- anstelle von Schuldprinzip)
1980BundestagGleichbehandlung am Arbeitsplatz
1991BundesverfassungsgerichtFamiliennamen-Änderung
1992BundesverfassungsgerichtAufhebung des Nachtarbeitsverbot
1993Heide Simonis1. Ministerpräsidentin (Schleswig-Holstein)
1994BundestagBeschäftigungsschutzgesetz (Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz)
1994BundestagGleichberechtigungsgesetz (Stellenausschreibungen)
1994Jutta Limbach1. Bundesverfassungsgerichtpräsidentin
1997BundestagVerbot der Vergewaltigung in der Ehe (Antragsprinzip)
2001BundestagEingetragene Lebenspartnerschaft
2004BundestagVerbot der Vergewaltigung in der Ehe (Offizialdelikt)
2004DaxVorstand
2005Angela Merkel1. Bundeskanzlerin
2006BundestagAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
2014BundestagMütterrente
2015DaxFrauenquote
2016BundestagSeualstrafrecht: "Nein heißt Nein"
2017BundestagRechtliche Gleichstellung der homosexuellen Ehe
2017"Me too"Sexuelle Ausbeutung-Kampagne
2017Landgericht GießenWerbeverbot für Abtreibungen
 

 

2) Homosexualität

 

  • Die Homosexualität war in der Antike gesellschaftlich akzeptiert, und wurde ab dem Mittelalter "sanktioniert"! Bis zur rechtlich völligen Gleichstellung in Deutschland wurden verschiedene Phasen durchlaufen! Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen wurde 1994 abgeschafft! Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden ab 01.08.2001 und Eheschließungen zum 01.10.2017, erlaubt!

 

1869BerlinRosa-Listen der Polizei
1871KaiserreichEinführung des Homosexuellen-Paragraphen §175 STGB
1897OrganisationWissenschaftliches-Humanitäres Komitee
1898August BebelPetition (Rosa Listen der Berliner Polizei)
1907-1909KaiserreichGerichtsverfahren (Homosexualität von Regierungsmitgliedern)
1921Gustav RadbruchGescheiterte Initiative zur Straffreiheit
1933"3. Reich"Konzentrationslager
1935"3. Reich"Extreme Verschärfung des Homosexuellen-Paragraphen §175 STGB
1936"3. Reich""Umerziehung" durch Folter, Misshandlungen, Kastrationen, Menschenversuchen in KZs oder Gefängnissen
1957BundesverfassungserichtBestätigung der Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen
1969Bundestag"Schutzalter" von 21 Jahren
1973Bundestag"Schutzalter" von 18 Jahren
1979Berlin1. Christopher Street Day
1994BundestagLegalisierung
1994FrankfurtFrankfurter Engel (Mahnmal)
1995KölnMahnmal für homosexuelle NS-Opfer
2001BundestagEingetragene Lebenspartnerschaft
2002BundestagRehabilitierung der homosexuellen NS-Opfer
2006BundestagAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
2006BundestagAnti-Diskriminierungsgesetz
2010BundeswehrAufhebung des Offiziersrang-Verbots
2016Amtsgericht MünchenPflege-Vormundschaft
2017BundestagAdoptionsrechte
2017BundestagRechtliche Gleichstellung der homosexuellen Ehe

 

3) Todsünden (Altes Testament)

 

  • Hochmut (Stolz, Eitelkeit, Übermut)
  • Geiz (Habgier)
  • Neid (Eifersucht, Missgunst)
  • Zorn (Wut, Rachsucht)
  • Wolllust (Genusssucht, Ausschweifung, Begehren)
  • Völlerei (Gefräßigkeit, Maßlosigkeit, Selbstsucht)
  • Faulheit (Feigheit, Ignoranz, Trägheit)

 

4) Kardinalstugenden (Altes Testament)

 

  • Weisheit
  • Gerechtigkeit
  • Tapferkeit
  • Mäßigung
  • Glaube
  • Hoffnung
  • Liebe

 

5) 10 Gebote (Altes Testament)

 

  1. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben
  2. Du sollst den Namen des Herren nicht missbrauchen
  3. Du sollst den Feiertag heiligen
  4. Du sollst Vater und Mutter ehren
  5. Du sollst nicht töten
  6. Du sollst nicht ehebrechen
  7. Du sollst nicht stehlen
  8. Du sollst nicht lügen
  9. Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren
  10. Du sollst nicht Weib, Knecht, Magd, Vieh deines Nächsten begehren

 

6) Ritterliche Tugenden

 

  • Demut
  • Liebe
  • Weisheit
  • Würde
  • Freundlichkeit
  • Höflichkeit
  • Tapferkeit
  • Zurückhaltung
  • Großzügigkeit
  • Treue
  • Stetigkeit
  • Anstand
  • Fleiss
  • Ehre
  • Das Brettspiel: Schach

 

7) Charta der Vereinten Nationen

 

  • Völkerrechtliche Bindung aller Mitgliedsstaaten
  • Sicherheitsrat (5 Veto-Mächte: USA, Großbritannien, Frankreich, Russland & China)
  • Gleichberechtigung, Selbstbestimmung & Souveränität der Völker & Nationen
  • Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
  • Naturgegebenes Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Staaten
  • Territoriale Unversehrtheit & politische Unabhängigkeit der Staaten
  • Lösung internationaler Probleme (Sozialwesen, Gesundheit, Wirtschaft, Kultur, Erziehung)
  • Achtung und Verwirklichung von Menschenrechten

 

8) UN Menschenrechtskonvention

 

  • Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
  • Verbot der Diskriminierung, Sklaverei, Sklavenhandels, Folter
  • Recht auf Bildung, Eigentum, Leben und Freiheit, Arbeit, soziale Sicherheit, gleichen Lohn, Erholung und Freizeit, Wohlfahrt, 
  • Anerkennung als Rechtsperson,
  • Anspruch auf Rechtsschutz, faires Gerichtsverfahren, Gleichheit vor dem Gesetz, Staatsangehörigkeit
  • Schutz vor Verhaftung, Ausweisung
  • Unschuldsvermutung
  • Freiheitsphäre, Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
  • Gedanken-, Gewissens- und Religions-, Meinungs-, Informations-, Versammlungs-, Kultur- und Vereinigungsfreiheit
  • Eheschließung und Familie
  • Allgemeines und gleiches Wahlrecht
  • Soziale und internationale Ordnung

 

9) Europäische Menschenrechtskonvention

 

  • Freizügigkeit
  • Recht auf Eigentum, Bildung
  • Freie Wahlen
  • Verbot der Diskriminierung, Sklaverei, Zwangsarbeit, Folter & Todesstrafe
  • Rechtsschutz
  • Vereinigungsfreiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • Pressefreiheit
  • Meinungsfreiheit
  • Religionsfreiheit
  • Gewissensfreiheit
  • Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Brief, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
  • Recht auf ein faires (Straf-) Verfahren
  • Unschuldsvermutung
  • Keine Strafe ohne Gesetz (zeitliches Rückwirkungsverbot)
  • Recht auf Leben
  • Achtung der Menschenwürde

 

10) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

 

  • Vorwort: Das Grundgesetz war von den Gründungsvätern und -müttern als Provisorium angedacht und sollte/soll durch eine Verfassung per Volksentscheid ersetzt werden (Art. 146 GG)!

 

  • (Selbtschützende) Ewigkeitsklausel (Art. 79 GG): Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik, Volkssouveränität, Gewaltenteilung sowie Art. 1 und 20 GG
  • Unantastbarkeit der Menschenwürde
  • Gewaltenteilung
  • Freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Gleichheitsgebot
  • Diskriminierungsverbot
  • Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Zensurverbot
  • Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre
  • Besonderer Schutz von Familie und Ehe
  • Anspruch von Müttern auf Schutz und Fürsorge
  • Schulwesen unter Staatsaufsicht; Recht zur Errichtung von Privatschulen
  • Demonstrations-, Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit
  • Bildung von Vereinen und Gesellschaften
  • Unverletzlichkeit des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses
  • Recht auf Freizügigkeit
  • Freie Berufs-, Arbeitsplatz- und Lehrstellenplatzwahl
  • Unverletziichkeit der Wohnung
  • Gewährleistung des Eigentums und des Erbrechts
  • Verbot des Entzuges der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Recht auf Asyl
  • Recht auf Petitionen und des Rechtsweges
  • Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus
  • Wahlrecht (Frei, Allgemein, Gleich, Geheim & Unmittelbar)
  • Natur- und Tierschutz
  • Verbot der Todesstrafe
  • Verbot der Selbstjustiz
  • Verbot eines Angriffskrieges
  • Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht
  • Zeitliches Rückwirkungsverbot sowie der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz
  • Einschränkungen von Grundrechten (Art. 1-19), sofern ausdrücklich zugelassen, nur aufgrund eines allgemein gültigen Gesetzes (Einzelfall-Verbot)
  • Regelung der Gesetzgebungskompetenz von Bund & Ländern
  • Bundeszwang bei Unabhängigkeitserklärungen von Bundesländern

 

11) Lex Salica (507-511)

 

  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Erbfolgeregelungen

 

12) Codex Iustianus (529 & 533)


  • Gesetzessammlung (Alle nicht aufgenommenen Gesetze verloren sofort ihre Gültigkeit)
  • Vereinheitlichung kaiserlichen Rechts
  • Überarbeitung zivilen Rechts
  • Beispiele: Zivilrecht, Strafrecht, Prozessordnung, Verwaltungsrecht und Finanzrecht



13) Magna Charta (1215)

 

  • Religionsfreiheit
  • Wiederherstellung des Friedens
  • Eigentums-, Forst-, Fischerei-, Wohn-, Bau-, Klage-, Erb- und Pachtrecht
  • Keine Strafe ohne Gesetz
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Regelung der Bestrafung des Adels und der Kirche
  • Freizügigkeit
  • Wahrung der Sitten & Gebräuche

 

14) Das ägyptische Totenbuch (Ab ca. 2.500 v. Chr.)

 

  • Vorwort: Das ägyptische Totenbuch bestand aus mehreren Teilen! Zum Einen bestand es aus Papyus-Rollen und zum Anderen aus Wandmalereien sowie Grabbeigaben! Diese Traditionen waren zunächst dem Pharao sowie der Oberschicht vorbehalten! Im weiteren Verlauf war das ägyptische Totenbuch auch anderen Menschen zugänglich!

 

  • Das ägyptische Totenbuch enthielt eine Art Wegweiser für das Leben nach dem Tod mit Sprüchen, Zauberformeln mit mystischen Riten und Zeremonien!

 

  • Es umschreibt z.B. die Tugendhaftigkeit des Verstorbenen:

 

  • Kein Diebstahl
  • Kein Leid
  • Kein "Mobbing"
  • Kein Raub
  • Kein Unrecht
  • Kein Zwang
  • Keine Boshaftigkeit
  • Keine Gewalt
  • Keine Gotteslästerung
  • Keine Lügen
  • Keine Untreue
  • Keine Unzucht ...

 

15) Hammurabi-Kodex (Ca. 1.800 v. Chr.)

 

  • Vorwort: Das erste Strafgesetzbuch der Geschichte mit einer Vielzahl von Regelungen. Vielfach nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn"!

 

  • Regelung der Todesstrafe (Tötung, Zauberei, Raub, Meineid, schwerer Diebstahl, Einbruch, Brandstiftung, Fahnenflucht von Unteroffizieren sowie Offizieren)
  • Prozessordnung 
  • Verbot der Lüge oder des Meineids im Gerichtsverfahren
  • Schuldrecht, Zinsrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Vertragsrecht, Pfand- bzw. Leihrecht, Kaufrecht, Familienrecht, Erbrecht, Adoptionsrecht, Lebensmittelrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadensersatzrecht
  • Bier als Grundnahrungsmittel
  • Zahlungsmittel: Silber

 

16) Zwölf-Tafelgesetz (594 v. Chr.)

 

  • Vorwort: Das Zwölftafelgesetz gründet auf das Rechtswesen des römischen Reiches

 

  1. Tafel: Zivilprozessrecht
  2. Tafel: Zivilprozessrecht
  3. Tafel: Schuldrecht
  4. Tafel: Familienrecht
  5. Tafel: Erbrecht
  6. Tafel: Sachenrecht
  7. Tafel: Immobiliarrecht
  8. Tafel: Schadensersatzrecht
  9. Tafel: Verfassungsgrundsätze
  10. Tafel: Bestattung
  11. Tafel: Eherecht
  12. Tafel: Verbrechen

 

17) Der Sachsenspiegel (1235)

 

  • Der Sachsenspiegel war ein durchaus religiös motiviertes Rechtsbuch. Er sollte Empfehlungen über Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise des Lehnsherrn mit den Bauern aussprechen! Militärische Bedeutung erlangte der Sachsenspiegel über die sogen. 7 Hofschilde! Es handelt sich hierbei um eine militärische Rangordnung von Menschen, welche das Heeresbann beispielsweise im Kriegsfall tragen dürfen!

 

  • Das aufgezeichnete Gewohnheitsrecht beinhaltete neben der Prosa (Gedichte), vor allem folgende Bereiche:
  • Erbrecht (Güterteilung);
  • Familienrecht;
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten;
  • Strafprozessrecht;
  • Strassenverkehrsrecht (Wege);
  • Strafrecht;
  • Umweltrecht.

 

18) Die Goldene Bulle (1356)

 

  • Die goldene Bulle regelte das Wahlrecht und -procedere bei den Wahlen des zu wählendden Kaisers des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation und vor allem folgende Bereiche für die Zuständigkeit der Kurfürsten:
  • Bündnisverbote (Ausnahme: Landfrieden);
  • Erbrecht (Erstgeborener)
  • Immunität;
  • Münzrecht;
  • Pflichten von Kurfürsten;
  • Rechte von Kurfürsten;
  • Rechtsprechung von Kurfürsten;
  • Stadtbürgerrechte;
  • Territoriale Unverletzlichkeit;
  • Wahleid bei der Stimmabgabe;
  • Zollrecht;

 

19) 12 Artikel der Memminger Bauernschaft (1525)

 

  • Die Memminger Bauernschaft veröffentlichte nach ihrer Sitzung im schwäbischen Memmingen im Jahre 1525 einen Forderungskatalog, welcher als erste Niederschrift von Menschenrechten gilt! Dieser Forderungskatalog beinhaltete u.a. folgende Artikel:
  • Artikel 2: Besoldung des Pfarrers
  • Artikel 3: Ende der Leibeigenschaft
  • Artikel 4: Recht auf Jagd und Fischerei
  • Artikel 5: Ende der Wucherei
  • Artikel 6: Ende der überzogenen Fronherrschaft
  • Artikel 8: Ende der überzogenen Pacht
  • Artikel 9: Verbot der Willkür
  • Artikel 11: Regelung der Erbschaft

 

20) Rechtsgrundsätze in Deutschland

 

  • Vorwort: Die Judikative (Rechtsprechende Gewalt) ist neben der Legislative (Gesetzgebende Gewalt) sowie der Exekutive (Ausführende Gewalt) eine der 3 demokratischen Säulen, deren Trennung ein Gradpfeiler für einen demokratischen Staat ist! Kein Staatsorgan darf nach demokratischen Massstäben, weitere Gewalten in sich vereinen!

 

  • Das staatliche Gewaltmonopol beinhaltet vor allem das Verbot einer Paralleljustiz. Hierzu zählen vor allem die Ächtung von:
  • Clanrecht (Blutrache, Ehrenmord, Familienrichter, Mitgift, Parallelwelten, Paralleljustiz, Primerus noctus: Brautsex in der 1. Nacht, zwingende Jungfräulichkeit vor der Ehe, Unterdrückung von Frauen)
  • Gewaltsamen religiösen Riten (Kinderehe, Zwangsheirat, Beschneidung)
  • Geheimgerichten (Sogen. Feme)
  • Gesetzesbrüchen
  • Lynchjustiz
  • Schauprozessen
  • Selbstjustiz
  • Standgerichten
  • Vogelfreiheit

 

  • Grundlage für Justizia ist u.a. das Strafgesetzbuch, welches am 01.01.1872 in Kraft getreten war. Das Strafgesetzbuch durchlief bzw. durchläuft ähnlich wie die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen verschiedene Prozesse und somit Anpassungen. Hierzu zählen insbesondere die Strafmaßnahmen, Verjährungsfristen und Delikte (Autos, Computer, Internet, Elektrizität, Flugzeugen, Terror, Kreditkarten, Wetten etc.)! 

 

  • Deutschland war nach dem 2. Weltkrieg ein sogen. failed state in den Jahren 1945-1949. Viele Delikte spielten sich im Graubereich der Gesetze ab, bzw. wurden schlichtweg geduldet! Vielerorts fehlte die Gerichtsbarkeit bzw. Willkür der Besatzungsmächte (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion & USA). Hauptaugenmerk soll auf die Vergewaltigung der Frauen in den Jahren 1944-1947 gerichtet werden! Nach Schätzungen wurden 2 Millionen Frauen vergewaltigt. Ca. 20% wurden schwanger. 90% trieben die Kinder ab! Nach damaliger Rechtslage waren Abtreibungen strengstens untersagt! Jedoch nahmen sich Ärzte, Hebammen und Kliniken dieser Problematik an! Sogen. "Engelmacher" organisierten und führten Abtreibungen der vergewaltigten und schwangeren Frauen, durch!

 

  • Es haben sich neben den allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen auch einige aus dem Gewohnheitsrecht entnommene Normen oder Verfahrensregeln entwickelt! Diese sind u.a. 

 

  • Massnahmen des Lebensschutzes, z.B.: 
  • Abwägung: Recht auf Menschenwürde UND Recht auf menschenwürdiges Leben
  • Abwägung von Notwehr & Notstand
  • Adoptionsrecht
  • Bestrafung der Beihilfe zum Mord
  • Bestrafung der unterlassenen Hilfeleistung
  • Bestrafung von Lynch- und/oder Selbstjustiz
  • Bestrafung von Mord, Totschlag oder Völkermord
  • Breitgefächertes Spektrum an Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, Fachkliniken inkl. Intensivstationen 
  • Erbrecht von ungeborenen Kindern im Eintrittsfall
  • "Erweitertes staatliches Gewaltmonopol"
  • a) Zivilschutz;
  • b) Katastrophenschutz inkl. Notfallbevorratung an Lebensmitteln, Medikamenten etc.;
  • c) Verteidigungsfall;
  • d) Spannungsfall;
  • e) Krisensituationen (Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg) sowie 
  • f) Gefahr im Verzug!
  • Inklusion
  • Notfall-Ambulanzen
  • Notfall-Apotheken
  • Patenschaft
  • Patientenverfügung
  • Pflegeversicherung
  • Schwangerschaftsabbruch gem. §218 StGB
  • Selbstverteidigungsrecht
  • Testament
  • Verbot der aktiven und passiven Sterbehilfe
  • Verbot der Todesstrafe

 

  • Keine Abwägung "Leben gegen Leben" in der Gesetzgebung
  • Keine Abwägung "Grundrecht gegen Menschenwürde" in der Gesetzgebung
  • Diskontinuitätsprinzip der Legislative & Exekutive
  • Unabhängige Richter
  • Immunität von Diplomaten & Politikern
  • Strafmündigkeit bzw. Strafunmündigkeit
  • Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit
  • Willkürverbot
  • Legalitätsprinzip
  • Opportunitätsprinzip
  • Keine Beweislastumkehr 
  • Folterverbot
  • Unschuldsvermutung
  • Im Zweifel für den Angeklagten
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Anspruch auf rechtliches Gehör
  • Anspruch auf Rechtsbeistand
  • Früchte des vergifteten Baumes
  • Keine Strafe ohne Gesetz
  • Zeitliches Rückwirkungsverbot
  • Aussageverweigerungsrecht
  • Aussageverweigerungsrecht für Familienangehörige (Verlobte, Verheiratete, verschwägerte Menschen)
  • Aussageverweigerungsrecht für bestimmte Berufsgruppen (Anwälte, Notare, Apotheker, Ärzte, Pfleger, Pfarrer/Priester, Personalrat/Betriebsrat, Beratungsstellen, Journalisten, Abgeordnete, Minister)
  • Bestandsschutz
  • Verjährung
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Urteile, Strafmaß, Verfahrensdauer, Untersuchungshaft)
  • Schuld- und tatangemessene Bestrafung
  • Keine Doppelbestrafung
  • Recht auf Berufung oder Revision sowie Wiederaufnahme des Verfahrens
  • Rechtskraft von Urteilen 
  • Vertrauensschutz (Dies beinhaltet nicht nur ein Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, dass Verurteilte wie Freigesprochene schützt)
  • "Wettbewerbsföderalismus" zwischen 16 Bundesländern sowie dem Bund
  • Bundesrecht bricht Landesrecht
  • Europarecht bricht Bundesrecht

 

LandStrafmündigkeit
Deutschland14 Jahre (Kinder)
Deutschland14-18 Jahre (Jugendliche)
Deutschland18 Jahre (Volljährigkeit)
Deutschland18-21 Jahre (Heranwachsender)
Frankreich10 Jahre
Großbritannien10 Jahre
USA10 Jahre (Bundesebene)
UN-Empfehlung12 Jahre

 

21) Völkerstrafgesetzbuch

 

  • Ahndung des Völkermords
  • Ahndung des Angriffskrieges
  • Ahndung von Kriegsverbrechen
  • Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Weltrechtsprinzip
  • Internationale Strafgerichtshof (Sitz in Den Haag)

 

22) Völkerrecht

 

  • Deutschland ist in einer Vielzahl von Organisationen und somit völkerrechtlichen Rechten und Pflichten beigetreten.
  • Es sind u.a. zu nennen:

 

BeitrittOrganisation
23.07.1952Montanunion (Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union)
22.04.1954Genfer Flüchtlingskonvention
22.04.1954UN-Rassendiskriminierungskonvention
14.05.1954Haager Konvention
22.02.1955UN-Völkermordkonvention
06.05.1955NATO
11.06.1957NATO-Truppen Schutzgesetz
10.09.1964Genfer Seerechtskonvention
10.02.1971Weltraumvertrag
16.12.1971Biowaffenkonvention
18.09.1973UNO
17.12.1973UN-Zivilpakt
23.12.1976UN-Sozialpakt
10.07.1985UN-Frauenkonvention
12.09.19902+4 Vertrag
01.10.1990UN-Folterkonvention
07.02.1992Maastricht-Vertrag
05.04.1992UN-Kinderrechtskonvention
13.01.1993Chemiewaffenkonvention
01.11.1993Europäische Union
18.09.1997Antipersonenminenkonvention
17.07.1998Römisches Statut
26.03.1999Kulturgutkonvention

 

23) Diplomatische Immunität

 

  • Die diplomatische Immunität entwickelte sich über viele Jahrhunderte hinweg aus dem sogen. "Völker-Gewohnheitsrecht". Nach dem 2. Weltkrieg entwickelten sich zudem vermehrt Organisationen, wie z.B. UNO oder EU, so dass mit dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ein völkerrechtlich bindender Vertrag zum 01.01.1967 in Kraft getreten ist. Diesen Vertrag ratifizierten 177 Staaten!

 

  • Die diplomatische Immunität soll u.a.
  • a) vor staatlicher Willkür schützen;
  • b) den wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Austausch dienen;
  • c) den jeweiligen Staatsangehörigen bei Passangelegenheiten, notariellen oder rechtlichen Beistand gewähren!

 

  • Die diplomatische Immunität erstreckt sich über folgende Personengruppen:
  • a) Dem Botschafter;
  • b) Den Familienangehörigen des Botschafters;
  • c) Dem Botschaftsgelände.

 

  • Die Rechte der diplomatischen Immunität umfassen vor allen:
  • a) Unterwerfung der Hoheitsgewalt des Herkunfts- (Entsendestaat) und nicht des Gastlandes (Empfangsstaat);
  • b) Befreiung von Steuern und Zöllen;
  • c) Unverletzlichkeit der Person (Verbot von Kontrollen, Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Pfändungen etc.);
  • d) Unverletzlichkeit der Wohnung (Botschafts- oder Missionsgelände; Beförderungsmittel);
  • e) Volle Reise- und Bewegungsfreiheit (Ausnahme: Zonen die der nationalen Sicherheit dienen);
  • f) Ausgenommen hiervor sind lediglich Tätigkeiten, die der Diplomat freiberuflich oder gewerblich ausübte.

 

  • Möglichkeiten bei missliebigen Diplomaten:
  • Ausweisung;
  • Erklärung zur Persona non grata ("Bitte um Verlassen des Landes");
  • Verbal- oder Protestnote beim Herkunfts- bzw. Endsendestaat.

 

24) Das Gewohnheitsrecht: Kirchenasyl

 

  • Die Praxis des Kirchenasyls geht weit zurück bis in die Zeit des alten Testaments und hat nahezu Einzug in fast allen Kulturen und Religionen gefunden!
  • Bedrohten Menschen bzw. Flüchtlingen wurde ein besonderer Schutz in Kirchen, Klöstern, Tempeln oder der herrschenden Klasse (Mönche, Priester, Bischöfe, Päpste, Könige, Kaiser, Herzöge, Fürsten etc.) gewährt! Oftmals wurde somit eine Lynchjustiz verhindert!
  • Das Kirchenasyl war allseits respektiert und bot nicht nur Schutz vor einer Lynchjustiz durch die Bevölkerung, den sogen. vogelfreien Menschen (z.B.: Martin Luther), sondern auch Schutz vor weltlichen Strafen, was jedoch nicht bedeutete, dass kirchliche Strafen (z.B.: Buße, Klosterleben) ausgeblieben sind!
  • Das Kirchenasyl war und ist freilich nicht auf Dauer ausgelegt, sondern bietet in jüngerer Zeit auch dem Staat die Möglichkeit, durch die Wiederaufnahme von Verfahren oder in besonderen Härtefällen, eine Entscheidung zu fällen, sogen. Härtefälle-Entscheidungen!
  • Das Kirchenasyl war und ist kritischen Standpunkten unterzogen! Das häufigste Argument war und ist der Eingriff in die staatliche Rechts- und Justizpflege!
  • Das Kirchenasyl in der Bundesrepublik Deutschland ist jüngeren Datums! Die ersten Fälle wurden ab dem Jahre 1983 ff. bekannt! 
  • Der berühmteste Fall der Neuzeit ist freilich der von Erich Honecker! Dem ehemaligen Staatsoberhaupt der DDR (1971-1989) sowie seiner Frau wurde 1990 für einige Monate Kirchenasyl gewährt, bevor die Flucht nach Moskau erfolgte!
  • Während des 2. Weltkrieges gewährte der Vatikan sehr vielen Menschen vor den nationalsozialistischen Verfolgungen ein Kirchenasyl!
  • Mehrere gemeinnützige Vereine oder Organisationen bilden Netzwerke (z.B.: Ärzte, Bürger) bis zu einer "weltlichen" Entscheidung des Staates über den "Asyl-Status". Diesem Netzwerk obliegt neben der Unterbringung auch die Verpflegung sowie Versorgung!
  • In ca. 90% aller Fälle folgte dem Kirchenasyl im Nachgang die staatliche Anerkennung des Schutz-Status!
  • Das Kirchenasyl ist staatlich nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen legitimiert! Vielmehr handelt es sich um ein gesellschaftlich und staatlich akzeptiertes Gewohnheitsrecht!

 

25) Hofprotokolle

 

  • Vorwort:  Die Bildung von Ländern, Stadtstaaten sowie Reichen in der Antike machte es notwendig, entweder eine Regierung zu bilden und/oder einen Herrscher zu installieren! Im Gegensatz zu den demokratischen Prozessen des 20. Jahrhunderts, wobei hier eine Regierung vom Volkussouverän durch Wahlen beauftragt und sodann gewählt worden sind, wurden die Regierungen von den jeweiligen Herrschern beauftragt. Somit etablierte sich der Hofstaat!

 

  • Die Monarchien wurden oder werden "vererbt", woraus sich die Erb- und/oder Thronfolge entwickelte! Vor den Demokratie-Prozessen des 20. Jahrhunderts standen die Herrscher über den Gesetzen! Der Einfluss des herrschenden Adels hatte gewaltige Auswirkungen! Es entwickelte sich vor allem der Leitsatz: 1 Regent= 1 Reich= 1 Religion! 

 

  • Bereits vor den Demokratie-Prozessen des 20. Jahrhunderts setzte eine schleichende Schwächung der Monarchien ein! Während die Monarchien seit den Wirren der Völkerwanderungen ein Garant für Stabilität gewesen sind, waren die Monarchien nunmehr die "Fortschritts-Bremse"! Die Alphabetisierung des Volkes durch die Vermittlung von Wissen durch die Erfindung des Buchdrucks, die fortschreitende Einrichtung von Schulen und Universitäten brachten dem Volk die "Sensibilisierung von Rechte und Pflichten" bei, was im späteren Verlauf zur Gründung von Partieien, Gewerkschaften sowie Anfängen des Sozialstaates (Verbot der Kinderarbeit, Verbot der Ausbeutung, Einführung einer Regelarbeitszeit, Sozialversicherungen) führte, welches die Monarchien vor allem finanziell vollends überfordert hätte!

 

  • Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor war indes freilich die "Überdrüssigkeit des Volkes" durch die politische Instabilitäten infolge fortwährender Kriege, der Bildung von Kolonien im afrikanischen und asiatischen Kontinent! Zudem ist zu konstatieren, dass das Volk die Unterdrückung durch den Adel in Form des Lehens sowie der Fronarbeit leid gewesen ist! Schlussendlich ist zudem die fortschreitende Industrialisierung zu Beginn des 18. Jahrhunderts (Dampfmaschine) sowie der Fließbandarbeit ab dem Jahre 1870 und die Erfindung der Elektrizität, zu nennen!

 

  • Nach den Demokratie-Prozessen des 20. Jahrhunderts wurde in sehr vielen europäischen Ländern (U.a.: Deutschland, Österreich, Ungarn, Italien, Russland) die Monarchie entweder abgeschafft oder in ihren Befugnissen stark reglementiert! 

 

  • Monarchien haben seitdem nur noch repräsentativen Einfluss, was in Ländern wie in Japan, Spanien, Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark sowie des Staatenbundes des Commonwealth ersichtlich ist! Sie stellen in diesen Ländern zwar das Staatsoberhaupt, haben jedoch über die 3 Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) keinerlei Verfügungsgewalt mehr inne, was die staatliche Unabhängigkeit gewährleistet!

 

Die Hofprotokolle der Monarchien regeln u.a. folgende Vorgänge bzw. Verhaltensregeln:

 

  • Vermählungen, z.B. aus dynastischen Gründen, standesgemäß oder bürgerlich!
  • Vermählungen, z.B. Einladungen von royalen oder nichtroyalen Gästen! 
  • Vermählungen, z.B. Kleidungen (Garde-Uniformen, Orden, Krone etc.)!
  • Huldigungen, z.B. Hofknicks!
  • Audienzen, z.B.: Gästelisten, Kleidungs- oder Tischordnung!
  • Begräbnissen, z.B.: Trauerbeflaggung!
  • Empfängen, z.B. von royalen und nichtroyalen Staatsgästen!
  • Erbfolge, z.B. Gleichberechtigung von Männer und Frauen oder nur männliche Erbfolge, wie z.B.: das Haus von Hannover (Welfen); das Fürstentum Monaco oder das Kaiserreich Japan! Das Königreich Schweden änderte das Gesetz zur Thronfolge im Jahre 1979 zugunsten der gleichberechtigten Erbfolge zugunsten von Männern und Frauen!
  • Glaube; z.B.: Katholisch (Spanien oder Monaco), Evangelisch (Schweden, Norwegen, Dänemark) oder Anglikanisch (Großbritannien)! Eine Besonderheit stellen die Niederlande dar! König Willem sowie die 3 Thronfolgerinnen sind evangelischen Glaubens, Königin Maxima katholischen Glaubens!
  • Hierarchien, z.B.: Anreden "Köngliche Hoheit"!
  • Thronfolge, z.B.: Titel!
  • Politische Neutralität, z.B.: Verbot der politischen Einflussnahme, welches zum Einen das aktive und passive Wahlrecht und zum Anderen das politische Ämterverbot beinhaltet! 
  • Kleidung, z.B.: Orden, Uniformen bzw. Tracht bei offiziellen Anlässen sowie Verbot einer Botschaft!
  • Gesellschaftliches Engagement, z.B.: Ehrenämter oder karitative Zwecke!

 

Relikte aus der Vergangenheit, welche ihren Ursprung in der absoluten Monarchie hatten, sind u.a.:

 

  • Apanage (Unterhalt) vom Staat!
  • Diplomatischer Status!
  • Erhalt der Monarchie, früher dynastische Hochzeiten, mittlerweile auch Vermählungen mit Bürgern/Innen aus dem Volk!
  • Gnadenakte!
  • Thronreden, jedoch lediglich mit dem Vortragen der Regierungserklärung!
  • Verleihung von Titeln (Ritter oder Sir) sowie Orden!

 

26) Hausgesetze des Adels

 

  • Vorwort: Hausgesetze regeln u.a. 
  • Thronfolge;
  • Erbrecht;
  • Besitzstrukturen;
  • Privilegien;
  • Ämter;
  • Verwandschaftsbeziehungen;
  • Familienstrukturen;
  • Ansehen;
  • Soziale Positionen etc.!

 

  • Das Gebiet der Ethnosoziologie kennt zum Einen die Abstammungs- (Filiation) und zum Anderen die Nachkommens-Regeln (Deszendenz) an die jeweilige nächste Generation!

 

  • Zu nennen sind vor allem:

 

AgnationMännlicher Blutsverwandter
DevolutionThronfolge
MajoratÄltestenrecht
Matrilaterale VerwandschaftMutterseitige Verwandten
MatrilinearitätMütterlinie
MatrilokalitätResidenz der Frau
Patrilaterale VerwandschaftVaterseitige Verwandten
PatrilinearitätVäterlinie
PatrilokalitätResidenz des Mannes
PrimogeniturErstgeborene/r
UltimageniturLetztgeborene/r

 

  • Hochzeitsregeln:

 

AgamieKeine besondere Hochzeitsregel
Anisogamie"Heirat unter Ungleichen": Angehöriger einer höheren bzw. niedrigeren sozialen oder gesellschaftlichen Schicht, Klasse oder Kaste
Endogamie"Innen-Heirat":  Innerhalb der eigenen sozialen Gruppe oder Gemeinschaft
Exogamie"Außen-Heirat": Außerhalb der eigenen sozialen Gruppe oder Gemeinschaft
Isogamie"Gleichgesinnten-Heirat": Angehörige mit der gleichen sozialen oder gesellschaftlichen Schicht, Klasse oder Kaste

 

27) Die katholische Kirche

 

  • Nach der völligen Anerkennung durch den römischen Kaiser Konstantin der Große als Staatskirche erfolgte ein grandioser Aufstieg und damit wachsender Einfluss der Kirche!
  • Der Einfluss bis hin zur Kaiserkrönung war beispiellos! Staatliche Vorgaben, Gesetze oder Verordnungen waren nicht vorhanden!
  • Lehrschreiben, Bullen, Enzyklika, apostolische Schreiben, Dekrete sowie Rechtsakte hatten einen gigantischen Einfluss von Äbten, Nonnen, Bischöfen, Kardinälen, Päpsten, Klöstern etc., zur Folge!
  • Die Inquisition, eine Art Gerichtsbarkeit wurde im Jahre 1230 installiert! Traurige Berühmtheit erreichte diese Gerichtsbarkeit bei den Verfolgen von Hexen, Andersgläubigen, Gotteslästerungen sowie der Magie bzw. Zauberei! 
  • Die Glaubenskongregation ist die heutige Nachfolgeorganisation der Inquisition!
  • Der Einfluss der christlichen Kirchen im Allgemeinen ist nur noch von moralischer Natur, jedoch besitzt insbesondere der Papst eine hohe moralische Autorität, Akzeptanz und Instanz!

 

  • Acht Zeitalter beschnitten den Einfluss der katholischen Kirche auf das tägliche Leben der Menschen!
  • a) Erfindung des Buchdrucks ab dem Jahre 1450 mit beginnender "Alphabetisierung" und Bildung des Volkes;
  • b) Beginn der Neuzeit ab dem Jahre 1500;
  • c) Beginn der Reformation ab dem Jahre 1517;
  • d) Beginn der Aufklärung ab dem Jahre 1700;
  • e) Beginn der Industrialisierung ab dem Jahre 1750;
  • f) Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Jahre 1806;
  • g) Die globale Beschleunigung ab dem Jahre 1950;
  • h) Die 4. industrielle und somit globalisierte Revolution ab dem Jahre 1993!

 

28) Das päpstliche Konklave

 

  • Das päpstliche Konklave geht im Vatikan in Klausur, wenn der amtierende Papst entweder verstorben oder vom Amt zurückgetreten ist!
  • In der Zeit der Sedisvakanz ist der Heilige Stuhl somit vakant!
  • Das Konklave beginnt frühstens 15 und spätestens 20 Tage nach dem Beginn der Sedisvakanz!
  • Dem Kollegium dürfen maximal 120 Kardinäle angehören!
  • Das Konklave greift auf 2 Säulen des Gewohnheitsrechts zurück, welche auf jahrhundertalte Traditionen zurückgreift! Zum Einen ist das Wahlrecht aus dem Jahr 1059 und zum Anderen das erstmalige Konklave des Jahres 1241, zu nennen!
  • Die Reform des Wahlrechts aus dem Jahr 1059 stellte fest, dass bei der Papstwahl nur Kardinäle das alleinige Wahlrecht ausüben dürfen, was zuvor auch anderen kirchlichen Würdeträgern sowie dem Volk zugänglich gewesen ist!
  • Zum Konklave sind Kardinäle zugelassen, welche das 18. Lebensjahr vollendet und das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben! 
  • Theoretisch zum Papst gewählt werden darf jeder unverheiratete Mann katholischen Glaubens, welcher das 35. Lebensjahr vollendet und das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet hat! Das Kirchenrecht sieht zwar kein Mindestalter vor, das Mindestalter entstammt jedoch dem Gewohnheitsrecht!
  • Das Zeremoniell der Papstwahl ist streng protokollarisch geregelt!
  • Nach der Wahl zum Papst mit der erforderlichen 2/³ Mehrheit muss der Papst seinen neuen Namen bekanntgeben!

 

29) Menschenpflichten

 

  • Das Interaction council verabschiedete im Jahre 1997 eine Menschenpflichten-Erklärung, welche jedoch keine international rechtlich verbindliche Resolution darstellt!
  • Bei dieser Organisation handelt es sich um eine im Jahre 1983 gegründete und "lose" Verbindung von ehemaligen Staats- und Regierungschef!
  • Diese Erklärung umfasst neben der Präambel, 19 weitere Artikel!
  • Es handelt sich hierbei um folgende Normen mit entsprechenden Artikeln:
  • Fundamentale Prinzipien der Humanität (Art. 1-4)
  • Gewaltlosigkeit und Achtung vor dem Leben (Art. 5-7)
  • Gerechtigkeit und Solidarität (Art. 8-11)
  • Wahrhaftigkeit und Toleranz (Art. 12-15)
  • Gegenseitige Achtung und Partnerschaft (Art. 16-18)
  • Schluss (Art. 19)


30) Letters patent


  • Es handelte sich hierbei um Herrscher-Urkunden von Monarchen die in Europa ab dem 12. Jahrhundert aufgekommen sind!
  • Hierbei wurden Titel (Überwiegend des Adels), Privilegien oder Monopole (Handels- oder Nutzungsrechte), Gebiete, Erfindungen an Personen oder Unternehmen vergeben, welche zeitlich befristet oder sogar unbefristet sein konnten!


31) Executive Order


  • Es handelt sich hierbei um Dekrete des Präsidenten der USA oder eines Gouverneurs eines US-Bundesstaates!
  • Diese executive orders bleiben solange in Kraft, bis sie abgeändert oder zurückgenommen werden! Dies kann entweder durch den Präsidenten oder Gouverneur selbst geschehen, durch ein Gerichtsurteil oder der Verabschiedung neuer Gesetze durch den Kongress bzw. Streichung finanzieller Mittel für die erlassenen executive orders!
  • Diese executive orders sind bindend für die Regierungsarbeit und sind fester Bestandteil seit dem Jahre 1789!


32) Begnadigungen


  • In Deutschland gibt es verschiedene Begnadigungsinstanzen, welche immer Einzelfall-Entscheidungen sind:
  • a) Bundespräsident bei einer Verurteilung durch ein Bundesgericht (z.B.: Bundesgerichtshof,  Bundesverwaltungsgericht, oder Oberlandesgericht)
  • b) Landesregierung bzw. Senat (Berlin, Bremen & Hamburg) bei einer Verurteilung durch ein Amts- oder Landgericht
  • c) Ministerpräsidenten (Andere 13 Bundesländer) bei einer Verurteilung durch ein Amts- oder Landgericht 


Zu unterscheiden hiervon ist die Amnestie. Hierbei handelt es sich um eine vollständige oder zu Teilen erfolgter Straferlass oder Strafmilderung!